Bodypiercing Wir über uns! Wir sind ein Piercingstudio mit hohen Ansprüchen an unsere eigenen Leistungen und haben auch schon einiges an Erfahrungen gesammelt, da wir seit 2001 schon in dieser Branche tätig sind. Aus diesem Grund sind unsere Qualitätsansprüche und die Hygiene vor, während und nach dem Piercen stets die oberste Maxime unseres Studios. Nur so können wir uns mit jedem Service, den wir Ihnen anbieten, identifizieren. Deshalb haben wir für Euch diese Homepage eingerichtet, damit wir Euch noch besser über unsere Dienstleistungen und unsere Unternehmenskultur informieren können. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Erlangen ist uns sehr wichtig und wird auch dementsprechend durchgeführt, damit unser Studio immer auf dem neuesten Stand bleibt.
Damit wir auf die Wünsche und Fragen unserer Kunden eingehen können, würden wir darum bitten, immer etwas ZEIT und GEDULD mitzubringen.
Beratungsgespräche (keine Überredungsgespräche) finden bei uns vor jedem Piercing statt, bei dem sich der Kunde auch nochmal überlegen kann, ob er für das Piercing wirklich bereit ist. Die Abheilphase bei jedem Piercing und bei jedem Kunden verläuft immer unterschiedlich.Auch bei Einhalten der Pflege nach dem Piercen, kann es vorkommen, dass das Piercing vorzeitig entfernt werden muss, um Komplikationen zu vermeiden.
Wir piercen Personen erst ab 14 Jahren!!!
14,- und 15 jährige Personen nur im Beisein vom Erziehungberechtigten(wichtig!!! diese Person muss auch das Sorgerecht haben),wobei der Personalausweis oder Führerschein vom Erziehungsberechtigtenund vom Sohn bzw. Tochter der Kinder,- oder Personalausweis oderGeburtsurkunde mitgebracht werden muss.
16,- und 17 jährige Personen dürfen sich laut Gesetzgeber ohneErziehungsberechtigten piercen lassen, da eine Geschäftsmündigkeit besteht.Hierfür benötigen wir den von den Eltern unterschriebenen Piercingvertrag undden Personalausweis in Original oder Kopie vom Erziehungsberechtigten und von dem Jugendlichen.
DAS FÄLSCHEN DER UNTERSCHRIFT UND DAS ENTWENDEN DES PERSONALAUSWEISES VOM ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN IST KEIN KAVALIERSDELIKT SONDERN URKUNDENFÄLSCHUNG UND WIRD SOMIT ZUR ANZEIGE GEBRACHT!!!
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